Wahlkundmachung
Am Sonntag, dem 20. März 2022, wird in unserer Pfarre der Pfarrgemeinderat neu gewählt.
Es sind laut Filialwahlmodell insgesamt 9 Mitglieder im Pfarrgemeinderat zu wählen, und zwar 5 aus Großrußbach und je 1 Mitglied aus Hipples, Hornsburg, Kleinebersdorf und Wetzleinsdorf.
Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die vor dem diözesanen Wahltag (20. 3. 2022) das 16. Lebensjahr vollendet haben oder jünger sind (aber das Sakrament der Firmung bereits empfangen haben), am Wahltag einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben oder regelmäßig am Leben der Pfarre teilnehmen.
Auch Kinder vor Erreichung der Wahlberechtigung haben eine Stimme. Das Stimmrecht wird von den erziehungsberechtigten Eltern ausgeübt. Diese vereinbaren unter sich, wer das Stimmrecht für die Kinder ausübt.
Wählbar sind wahlberechtigte Katholikinnen und Katholiken, die sich zu Glaube und Ordnung der Kirche bekennen, ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Kirchenbeitrages nachkommen und bereit sind, Aufgaben und Pflichten im PGR zu erfüllen.
Der Wahlvorstand (J. Ch. Ibeanu, F. Frühwirth, E. Göls, A. Gschlent, L. Neubrand, F. Schießer) lädt alle Wahlberechtigten der Pfarre ein, wählbare Personen als Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen. Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 6. Februar 2022 bei einem Mitglied des Wahlvorstandes einlangen. Sie können auch im Pfarrsekretariat unter folgender Mailadresse abgegeben werden:
pfarre.grossrussbach@katholischekirche.at
Die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten, die genauen Wahlzeiten und Wahlorte für die Stimmenabgabe werden spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag verlautbart.
Großrußbach, 18. 12. 2021 Franz Schießer, e.h.
(Vorsitzender des Wahlvorstandes)
(red JoSch)
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