PGR-WAHL 20. MÄRZ 20221) Wer darf wählen, wer darf gewählt werden?
Aktiv wahlberechtigt sind alle Katholiken, die
- vor dem diözesanen Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben ODER jünger sind und das Sakrament der Firmung bereits empfangen haben,
- am Wahltag einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben bzw. regelmäßig am Leben der Pfarrgemeinde teilnehmen. Diese Feststellung ist von der Wahlkommission zu treffen.
- Kinder vor Erreichung der Wahlberechtigung haben eine Stimme (keine halbe). Das Stimmrecht wird von den erziehungsberechtigten Eltern ausgeübt. Beide erziehungsberechtigten Eltern vereinbaren, wer das Stimmrecht für die Kinder ausübt.
Wählbar sind wahlberechtigte Katholikinnen und Katholiken, die sich zu Glaube und Ordnung der Kirche bekennen, ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Kirchenbeitrages nachkommen und bereit sind, Aufgaben und Pflichten im Pfarrgemeinderat zu erfüllen.
2) Wahlmodell
Das zur Anwendung kommende Wahlmodell ist das Filialwahlmodell mit folgenden Eckdaten:
Anzahl der zu Wählenden: 8 Pfarrgemeinderäte
Aufteilung: 5 aus Großrußbach, je 1 aus den Filialen Hipples, Kleinebersdorf und Wetzleinsdorf.
WICHTIG: Es dürfen auf dem Stimmzettel höchstens 8 Personen angekreuzt werden, damit er gültig ist (siehe Musterstimmzettel im Anhang)!
Wenn weniger als 8 Personen angekreuzt werden, so ist der Stimmzettel gültig.
Wenn nur 1 Person angekreuzt wird (egal aus welcher Ortschaft), ist er gültig.
Wenn 2, 3, … 8 Personen angekreuzt werden (egal aus welcher Ortschaft), ist er gültig.
Wenn 9 oder mehr Personen angekreuzt werden, so ist der Stimmzettel ungültig!
3) Die Liste der Kandidaten/innen
wird spätestens 3 Wochen vor der PGR-Wahl veröffentlicht bzw. ist als Beiblatt in der dann aktuellen Ausgabe des Pfarrblattes zu finden.
4) Wahlorte und Wahlzeiten
Pfarrkirche Großrußbach (Die Pfarrkirche wurde als Wahlort ausgewählt, weil dort - im Gegensatz zum Pfarrhof - die Sicherheitsabstände eingehalten werden können.):
Samstag, 19. März 2022 von 18.00 bis 18.25 und nach der Abendmesse bis 20h
Sonntag, 20. März 2022 von 9.00 bis 9.55 und nach dem Gottesdienst bis 12.00
Am Sonntag, dem 20. März 2022, in den Filialen:
- Hipples im FF-Haus von 8.30 bis 9.30
- Hornsburg im FF-Haus von 11.00 bis 12.00
- Kleinebersdorf im FF-Haus von 11.00 bis 12.00
- Wetzleinsdorf im Dorfzentrum von 9.00 bis 10.00
5) Wie kann gewählt werden?
Die Ausgabe der Stimmzettel erfolgt ausnahmslos am Wahlort. Die Abgabe des Stimmzettels hat persönlich vor der Wahlkommission zu erfolgen.
Beachten Sie bitte die Corona-Schutzmaßnahmen:
Mindestabstand 2 Meter
Händedesinfektion
Tragen einer FFP2 Maske
6) Wahlvorstand
Der Wahlvorstand ist für die Vorbereitung, Leitung und Durchführung der PGR-Wahl zuständig. Bei Fragen können Sie sich an eines der Mitglieder wenden:
Moderator Dr. J. Ch. Ibeanu 0699-11327223
Franz Frühwirth, Hornsburg, 0660-2953250
Elisabeth Göls, Hipples, 0699-19389120
Andrea Gschlent, Kleinebersdorf, 0664-5701654
Leopold Neubrand, Wetzleinsdorf, 0676-87773118
Franz Schießer, Großrußbach, 0699-11467652
Franz Schießer, Vors. d. Wahlvorstandes
Kandidatinnen und Kandidaten für die PGR-Wahl 2022
(red JoSch)
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